Die Unfallversicherung für Patentanwälte
Patentanwälte beraten auf dem Gebiet des Erfindungs-, Sortenschutz-, Halbleiterschutz-, Kennzeichen- und Musterwesens und vertreten vor dem Patentamt in Rechtsmittelverfahren sowie in Angelegenheiten des Sortenschutzes. Darüber hinaus erstellen sie Gutachten oder sind als Sachverständiger tätig.
Bei Ihrer Tätigkeit in der Kanzlei sind es eher kleinere Unfälle, die durch eine kurze Unachtsamkeit jederzeit einfach passieren können. Wenn Sie allerdings bei einem Außentermin – beispielsweise für ein Gutachten – unterwegs sind, könnte auch schon ein kleiner Sturz Ihre weitere Berufstätigkeit beeinträchtigen. Deshalb ist eine Unfallversicherung für Sie in jedem Fall wichtig. Mit der Unfallversicherung der Freien Berufe sind Sie zudem nicht nur nicht nur im beruflichen, sondern auch im privaten Bereich – wie beim regelmäßigen Sport oder auf Reisen – abgesichert.
Vorsichtig und besonnen zu agieren ist immer ein guter Plan – eine Unfallversicherung kann Ihnen im Falle des Falles zumindest die finanziellen Sorgen nehmen. Als Patentanwältin bzw. Patentanwalt haben Sie zudem die Möglichkeit, Ihre Partnerin bzw. Ihren Partner und auch Ihre Kinder mitzuversichern.
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unfallversicherung@freie-berufe.co.at
Fax: +43 (1) 310 06 03 99
Leistungsübersicht
Ab 1. März 2024, nach Indexanpassung, beträgt die erstaunlich günstige jährliche Prämie EUR 350,68 für Erwachsene, für Kinder bis zum 19. Lebensjahr nur EUR 175,34!
Leistung | Grunddeckung | Variante 1 | Variante 2 |
---|---|---|---|
Invaliditätsgrad | ab 20 % | ab 1 % | ab 20 % |
Versicherungssumme bei dauernder Invalidität | EUR 477.990 | EUR 273.150 | EUR 218.550 |
400 % Progression bei 100 % dauernder Invalidität | EUR 1.911.960 | EUR 1.092.600 | EUR 874.200 |
Leistung bei Unfalltod | EUR 136.570 | EUR 27.330 | EUR 409.730 |
Schmerzensgeld (bei Aufenthalt im Spital nach Unfall) | Ab 7 Tage EUR 6.820 Ab 21 Tage EUR 13.640 | -- | -- |
Unfallkosten | EUR 16.660 | EUR 16.660 | EUR 16.660 |
Rückholkosten | EUR 15.000 | EUR 15.000 | EUR 15.000 |
(Selbstbehalt Unfall- inkl. Rückholkosten EUR 800) |
Variante 3: Ab dem vollendeten 71. Lebensjahr gilt die Grunddeckung.
Sie können zwischen attraktiven Versicherungsvarianten wählen:
- Grunddeckung: Hohe Progression und Schmerzensgeld
- Variante 1: Anspruch auf Leistung ab 1% Invalidität
- Variante 2: Hohe Leistung bei Unfalltod
- Variante 3: Ab dem vollendeten 71. Lebensjahr gilt die Grunddeckung.
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Laden Sie sich jetzt den Antrag für die Unfallversicherung der Freien Berufe Österreichs herunter und senden uns das ausgefüllte Formular anunfallversicherung@freie-berufe.co.at oder per Fax an +43 (1) 310 06 03 99.
Zusatzinformationen zum Downloaden
- Aktuelle Leistungen für Patentanwälte (PDF)Die aktuellen Versicherungsleistungen für alle Mitglieder der Österreichischen Patentanwaltskammer
- Folder Unfallvorsorge (PDF)Der Folder zur Unfallversicherung der Freien Berufe Österreichs
- Leistungstabellen (PDF)Die Leistungen bei Dauerinvalidität im Detail
- Rahmenvereinbarung Patentanwälte (PDF)Rahmenvereinbarung zur Unfallversicherung für Patentanwälte
- Rahmenvereinbarung Angehörige (PDF)Rahmenvereinbarung für die Mitversicherung von Angehörigen
Ihr Versicherungsmakler
Rubas & Co hat sich auf Versicherungen für die Freien Berufe spezialisiert.
Wir bieten Beratung und Unterstützung bei der Abwicklung von Anträgen und Leistungen. Auf Wunsch erstellen die Experten auch gerne einen Vergleich der Unfallversicherung der Freien Berufe mit Ihrer bestehenden Unfallversicherung und beraten Sie beim Umstieg.
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